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Bußgelder/Geldauflagen

Zur Absicherung unserer Arbeitsfelder und Einrichtungen sind wir neben der öffentlichen Finanzierung dringend auf Geldauflagen- bzw. Bußgeldzuweisungen angewiesen. Bitte unterstützen Sie als Richterin oder Richter bzw. Staatsanwältin oder Staatsanwalt unseren Dienst an benachteiligten Menschen durch Ihre Zuweisung einer Geldauflage. Wir versichern Ihnen, dass alle eingehenden Zahlungsauflagen ausschließlich zur Förderung satzungsgemäßer, gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke verwendet werden.

Unser Service zur Abwicklung Ihrer Bußgeld-/Geldauflagenzuweisung:

  • Wir überwachen die Eingänge der Bußgeld-/Geldauflagen und treten bei Zahlungsversäumnis in Kontakt mit den Zahlungspflichtigen.
  • Wir informieren Sie umgehend über den Eingang oder ggf. auch über den Verzug von Bußgeld-/Geldauflagen.
  • Unser extra eingerichtetes Bußgeldkonto garantiert eine von anderen Spenden- und Geldeingängen getrennte Erfassung!
  • Wir senden Ihnen gerne ein Paket mit vorausgefüllten Überweisungsträgern, Adressaufklebern für Ihre Prozessunterlagen als auch Informationsmaterial zu unserer Einrichtung zu.
Konto für Geldauflagen / Bußgeldzuweisungen:
 
    Kontoinhaber: Hoffnungstaler Stiftung Lobetal
    IBAN: DE77 3506 0190 0000 8888 85
    BIC: GENODED1DKD
    Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank

    (Konto: 888885  BLZ: 35060190)

Vielen Dank!

Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen schon jetzt herzlich, auch und besonders im Namen der Bewohnerinnen und Bewohner unserer Einrichtungen.

Holger Mag
Leiter Dankort / Spendenverwaltung

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Die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal ist seit dem Jahr 2003 in die jeweiligen Berechtigungslisten gemeinnütziger Einrichtungen zum Empfang von Geldauflagen / Bußgeldern der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen aufgenommen worden. Gerne teilen wir Ihnen die dazugehörigen Aktenzeichen und genauen Aufnahmedaten mit.

Die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal ist als eine rechtsfähige kirchliche Stiftung des privaten Rechts im Stiftungsverzeichnis der Bezirksregierung Detmold eingetragen (mit Geschäftssitz: Lobetal / mit Rechtssitz: Bielefeld).

Wir sind wegen Förderung mildtätiger, kirch­licher Zwecke sowie der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke (Förderung der Wissenschaft und Erziehung, des öffentlichen Gesundheitswesens und Gesundheitspflege, der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe und der Förderung des Wohlfahrtswesens) nach § 52 ff. der Abgabenordnung und nach dem Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamts Bielefeld-Außenstadt Steuer-Nr.: 349/5995/1007 vom 13.07.2022 für das Jahr 2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung satzungsgemäßer, gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke verwendet wird.