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Controlling, Pflegesatzverhandlung & Zuschüsse

Die Aufgaben des Controllings umfassen:

  • die Informationsversorgung der Geschäftsführung, der Bereichsleitungen und der Kostenstellenverantwortlichen
  • die Erstellung der Mittelfristplanung und Planung. 
    Diesbezüglich formuliert die Geschäftsführung Zielvorgaben in Abstimmung mit den Bereichsleitern und Kostenstellenverantwortlichen.
  • Die Erstellung des monatlichen und vierteljährlichen Berichtswesens.  Planabweichungen werden identifiziert und Gegensteuerungsmaßnahmen gemeinsam mit der Geschäftsführung vereinbart.
  • Die Koordination und Dokumentation von Prozessen und Verfahrensweisen. 
    Das Controlling berät diesbezüglich alle Fachbereiche, als auch die Tochtergesellschaften.
  • Die Erstellung des Jahresabschlusses.
    Die Analyse von Kennzahlen im Bereich der Leistungsdaten und Bilanz.

Darüber hinaus findet auf Basis der Planung die Beantragung der Entgelte und Zuschüsse statt. Das Controlling ist auf die enge Zusammenarbeit mit den Fachbereichen angewiesen. Die Zielsetzung ist die vollständige Refinanzierung durch Entgelte und Drittmittel, unter Anwendung und Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und Förderrichtlinien. Der Bereich Zuschüsse prüft rechnerisch und formal die Anträge, die Bescheide, die Verwendungsnachweise als auch die Prüfbescheide.

Das Personalcontrolling erstellt die Hochrechnung der Personalkosten, koordiniert die Personalkostenplanung und erstellt Zuarbeiten für die Entgeltanträge und Personalkostennachweise.