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Die Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bezeichnet die vorübergehende Pflege und Betreuung für Pflegebedürftige in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Dieser Fall ist beispielsweise gegeben für eine Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt oder sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche Pflege nicht ausreichend ist. 
 
Der Anspruch besteht für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen. 
 
Die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege werden bis zu einem Gesamtwert von 1612 € von den Pflegekassen übernommen. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege kann auf bis zu 3224 € erhöht werden. Er wird dann auf den Anspruch auf Verhinderungspflege angerechnet.
 
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden von der pflegebedürftigen Person getragen.
 
Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf ergänzende Hilfe zur Pflege gestellt werden.