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Was Sie von uns erwarten dürfen

Wenn Sie die Hoffnungstaler Stiftung Lobetal im Testament mit einer Testamentsspende (Erbschaft oder Vermächtnis) bedenken möchten, begleiten wir Sie auf diesem Weg.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, wenn Sie dies möchten. Oder wir besprechen gemeinsam in Lobetal oder an einem anderen Ort, wie Ihre Vorstellungen sind.

Dafür nehmen wir uns viel Zeit.

Auch kompetente Rechtsberatung vermitteln wir Ihnen gerne. Wir verfügen über ein Netzwerk von Anwältinnen und Anwälten für Erbrecht bzw. Notarinnen und Notaren.

Und wenn Sie das Testament aufgesetzt haben, sind wir weiter für Sie da. Wir laden Sie zu Veranstaltungen für unsere Spenderinnen und Spender ein und senden Ihnen regelmäßig unsere Zeitschrift „Lobetal aktuell“ zu, wenn Sie das möchten. Gern telefonieren wir zwischendurch miteinander und melden uns zu Ostern und Weihnachten mit einem festlichen Gruß. Gelebte Nächstenliebe und persönlicher Kontakt sind uns auch in der Beziehung zu Ihnen wichtig.

Als Erbin kümmern wir uns selbstverständlich um alles, was ansteht. Sei es z.B. die Bestattung, die Haushaltsauflösung, die Kündigung regelmäßiger Zahlungen. Auf unserem ausführlichen Bogen „Anweisungen für den Fall meines Todes“ können Sie uns rechtzeitig alles mitteilen, was zu bedenken ist. Wir schicken Ihnen diesen auf Anfrage gern zu.

Sie dürfen von uns erwarten, dass wir mit Ihnen Gemeinschaft verwirklichen.