Erbschaft und Vermächtnis
In Ihrem Testament legen Sie fest, wer Ihre Erbin bzw. Ihr Erbe sein soll. Erbinnen und Erben sind rechtlich gesehen Ihre Nachfolgerinnen und Nachfolger. Ihnen fallen im Erbfall sowohl Vermögen als auch Schulden zu. Daher können sie die Erbschaft auch ausschlagen.
Wenn Sie in Ihrem Testament keine Erbin bzw. keinen Erben einsetzen, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zuge.
Mit einem Vermächtnis können Sie einer Person oder Organisation einen Teil Ihres Vermögens zukommen lassen, ohne sie als Erbin oder Erben einzusetzen. Das mag ein Geldbetrag, ein Bankguthaben, eine Immobilie oder ein prozentualer Anteil des Nachlasses sein.
Vermächtnisnehmerinnen und -nehmer werden im Testament festgelegt und haben einen Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses gegenüber den Erbinnen und Erben.
Wenn der vermachte Gegenstand zum Erbfall nicht mehr vorhanden ist, entfällt das Vermächtnis.
Was passt zu Ihnen?
Ob für Sie eher ein Erbe oder ein Vermächtnis zugunsten der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal in Frage kommen würde, hängt von Ihrer ganz persönlichen Lebenssituation ab.
Gern können wir dies in einem unverbindlichen und vertrauensvollen Gespräch besprechen und Ihnen kompetente Rechtsberatung vermitteln.