Wissenswertes zum Testament
Wollen Sie aktiv Ihren letzten Willen bestimmen? Dann brauchen Sie ein Testament. Wenn Sie keine gesetzlichen Erben haben, ist ein Testament besonders wichtig. Denn ohne gesetzliche Erben und ohne Testament würde Ihr Erbe dem Staat zufallen.
Haben Sie gesetzliche Erben, möchten aber nach Ihrem Tod Ihr Vermögen oder einen Teil davon an andere Menschen oder Organisationen, wie zum Beispiel der Hoffnungstaler Stiftung Lobetal, weitergeben? Dann legen Sie dies in einem Testament rechtssicher fest.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, ein Testament zu errichten.
- Handschriftliches Testament 
Ein handschriftliches Testament können Sie allein und zu jeder Zeit verfassen. Wichtig ist, dass Sie es komplett mit der Hand schreiben. Es muss ein Datum, einen Ort und Ihre Unterschrift enthalten. Ferner sollte deutlich aus ihm hervorgehen, wer Erbe ist und an wen gegebenenfalls Vermächtnisse zu erfüllen sind.
- Notarielles Testament
Ein notarielles Testament setzt eine Notarin oder ein Notar mit Ihnen auf. Sie bzw. er hält Ihren Willen fest und weiß, was zu bedenken ist. Die Notarin bzw. der Notar beurkundet das Testament und hinterlegt es für Sie beim Nachlassgericht. Dort wird es in das Zentrale Testamentsregister eingetragen.
- Gemeinschaftliches Testament
Ein gemeinschaftliches Testament, das so genannte „Berliner Testament“, errichten zwei Ehegatten miteinander. Es genügt, wenn einer der beiden es handschriftlich aufsetzt und beide es mit Ort und Datum unterschreiben. Das Berliner Testament kann auch als notarielles Testament errichtet werden. Wichtig zu wissen: Der überlebende Ehegatte darf das Testament nur ändern, wenn dies gemeinsam im Testament festgelegt wurde.
Ferner gibt es zum Thema Testament einiges zu beachten.
Wieviel kostet die Errichtung eines notariellen Testamentes? Wo bewahre ich mein handschriftliches Testament am besten auf? Kann ich mein Testament jederzeit ändern oder auch widerrufen?
Es ist wichtig, sich diese Fragen zu stellen, um zu einem klaren Bild zu gelangen, was man in Bezug auf sein Testament gern möchte. Erste Antworten finden Sie hier:
- Kosten für die Errichtung eines Testamentes
Die Errichtung eines handschriftlichen Testamentes ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Wenn Sie ein handschriftliches Testament beim Nachlassgericht hinterlegen lassen, ist dies mit einer Gebühr verbunden, die zurzeit 90 Euro beträgt.
Für die die Errichtung eines notariellen Testamentes wird von der Notarin bzw. dem Notar eine Gebühr erhoben. Diese richtet sich nach der dem Nachlasswert. Die Gebühren für die Hinterlegung beim Nachlassgericht kommen hinzu.
- Aufbewahrung eines Testamentes
Wo ist Ihr handschriftliches Testament leicht zu finden und gleichzeitig vor dem Zugriff Unbefugter sicher? Überlegen Sie sich einen guten Ort. Eventuell mag es sinnvoll sein, Ihren Erben das Original zu geben und bei Ihnen Zuhause eine Kopie aufzubewahren.
Sie können ein handschriftliches Testament auch zur Sicherheit beim Nachlassgericht hinterlegen lassen. Dafür gehen Sie zu Ihrem zuständigen Amtsgericht.
Ein notarielles Testament liegt beim Nachlassgericht und ist im zentralen Testamentsregister eingetragen. Selbstverständlich haben Sie Zuhause eine Abschrift davon. Im Falle Ihres Todes werden die Erben vom Nachlassgericht benachrichtigt.
- Änderung und Widerruf eines Testamentes
Sie können ein handschriftliches Testament jederzeit ändern, solange Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind. Am besten verfassen Sie ein neues Testament und widerrufen darin das vorherige Testament. Da immer das neueste Testament gilt, ist die Angabe des Datums äußerst wichtig.
Auch ein notarielles Testament können Sie ändern bzw. neu verfassen lassen und widerrufen. Dies ist mit erneuten Gebühren verbunden.
Handelt es sich um ein gemeinschaftliches Berliner Testament, kann dies nur gemeinsam geändert oder widerrufen werden.
Hier finden Sie vier Mustertestamente:
Handschriftliches Testament Alleinstehende/r: Lobetal ist Erbin
Handschriftliches Testament Alleinstehende/r: Lobetal ist Vermächtnisnehmerin
Handschriftliches gemeinschaftliches Testament Ehepaar: Lobetal ist Erbin
Handschriftliches Testament verheiratete Person: Lobetal ist Vermächtnisnehmerin
Wir hoffen, dass unsere Informationen hilfreich für Sie sind. Für tiefer gehende Auskünfte kontaktieren Sie uns gern oder bestellen unseren Ratgeber Testament.