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Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge unterteilt Erbinnen und Erben in verschiedene Ordnungen. Eine Erbin oder ein Erbe vorhergehender Ordnung, die bzw. der zum Erbfall lebt, schließt eine Erbin bzw. einen Erben nachfolgender Ordnung aus.

Hier sehen Sie eine kleine Übersicht zu den Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge.

Eheleute in einer Zugewinngemeinschaft

Bei Eheleuten wird in der Erbfolge unterschieden zwischen einer Zugewinngemeinschaft und der Gütertrennung. Bei einer Zugewinngemeinschaft (Normalfall) erbt die überlebende Ehepartnerin bzw. der überlebende Ehepartner die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt.

Eheleute in Gütertrennung

Bei Gütertrennung (Ehevertrag) erben die überlebende Ehepartnerin bzw. der überlebende Ehepartner und die Kinder zu gleichen Teilen.

Sie wollen mehr wissen?

Wenn Sie Fragen zur Erbfolge in Ihrem konkreten Falle haben, wenden Sie sich gern an uns. Wir helfen bei der Vermittlung einer Notarin bzw. eines Notars oder einer Anwältin bzw. eines Anwaltes für Erbrecht. Mit dieser fachlich kompetenten Person können Sie alle wichtigen Einzelheiten besprechen.